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Escadra s.r.o.

Tschechische Republik:
Ul. Skolni 179
CZ-25165 Ondrejov u Prahy
IC 00240567

Deutschland:
Thann 17
D-84544 Aschau a. Inn
Tel: +49 (0)8638 949933
Fax: +49 (0)8638 949946

Geschäftsführer: Rainer J. Slomma
email: info@pro-tran.com
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Copyright / Disclaimer
Alle auf dieser Website veröffentlichten Beiträge
und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede
vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf
unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung. Dies gilt insbesondere
für die Vervielfältigung, Be- oder Verarbeitung,
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
den gesamten Geschäftsverkehr und alle Verträge über
Dienstleistungen
zwischen
Escadra s.r.o., sowie von den von Escadra s.r.o. bevollmächtigten
Vertretern
und
Ihren Auftraggebern.
Im folgenden werden Escadra s.r.o. und die von Escadra s.r.o.
bevollmächtigten Vertreter „Pro-Tran“ genannt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber
mit Erteilung des Auftrages anerkannt.
Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen und Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für Pro-Tran nur verbindlich, wenn
Pro-Tran diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen
der Bedingungen, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Auftragsumfang
Die Dienstleistungen (Webseitenerstellung, Webseitenbearbeitung
und Übersetzungen) werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung schnellstens und mit größtmöglicher
Sorgfalt durchgeführt.
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung
der Dienstleistung.
Informationen und Unterlagen die zum Erbringen der Dienstleistung
notwendig sind, sind rechtzeitig und unaufgefordert zur Verfügung
zu stellen. Fehler, die sich daraus ergeben, dass dies nicht
geschieht oder geschehen ist, gehen nicht zu Lasten von Pro-Tran.
Die etwaige Verwendung bestimmter Ausführungsformen (z.B.
einer spezifischen Terminologie) des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung
ausdrücklich zu vereinbaren.
Sind besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt
worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher
und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine
stilistische Überarbeitung von Texten ist nicht Gegenstand
der Dienstleistung.
Pro-Tran behält sich vor, bei Unklarheiten beim Auftraggeber
zurückzufragen. Wahlweise hat Pro-Tran jedoch das Recht,
in einem solchen Fall nach bestem Wissen, aufgrund des zu verstehenden
Sinngehalts, die Dienstleistung zu erstellen oder durch seine
Erfüllungsgehilfen erstellen zu lassen.
Pro-Tran kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
Hierbei haftet Pro-Tran nur für die sorgfältige Auswahl.

§ 3 Auftragserteilung / Mitwirkungspflicht
Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Erteilung der Dienstleistungsaufträge
durch den Auftraggeber in elektronischer oder sonstiger Form
und unverzüglicher Bestätigung der Vertragsannahme
durch Pro-Tran.
Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit
werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge
angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber gibt Pro-Tran den Umfang des Auftrags sowie
die Zielsprache des Textes und gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche
bekannt. Zusätzlich sollte er den Verwendungszweck der
Übersetzung mitteilen. Dies ist vor allem dann wichtig,
wenn der übersetzte Text in Webseiten eingebracht werden
soll.
Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel,
die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige
Auftragserteilung entstehen, haftet Pro-Tran nicht.

§ 4 Preise und Preisvereinbarung
Alle in Preislisten, Angeboten, Kostenvoranschlägen und
sonstigen Dokumenten genannten Preise verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preise können auf Wortbasis, auf Zeilenbasis (wobei eine
Normzeile aus 55 Anschlägen mit Leerzeichen besteht) oder
als Pauschalpreis vereinbart werden. Korrekturlesen kann im
Wort- oder Zeilenpreis enthalten sein, oder nach Zeitaufwand
abgerechnet werden.
Auf Anfrage können Kostenvoranschläge erteilt werden.
Nach Überprüfung des Auftragsumfangs, des Textes und
etwaiger Sonderwünsche des Auftraggebers wird ein Kostenvoranschlag
erstellt. Ohne Wissen des vollständigen Auftragsumfangs
und ohne Lieferung der vollständigen Daten und Texte kann
nur ein geschätzter Gesamtbetrag ermittelt werden.
Maßgeblich für die Berechnung ist ausschließlich
der tatsächliche Aufwand.
Pro-Tran kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend
der fertig gestellten Auftragsmenge verlangen.
Eilaufträge, die Überstunden, Nacht-, Feiertags-,
oder Sonntagsarbeit verlangen, werden nach Vereinbarung ausgeführt.
Gegebenenfalls wird ein angemessener Aufschlag erhoben. Der
Preis für zusätzliche Leistungen (z.B. grafische Bearbeitung)
ist gesondert zu vereinbaren.
§ 5 Geheimhaltung
Alle Texte und Daten werden vertraulich behandelt und nicht
an Dritte weitergegeben. Pro-Tran verpflichtet sich, Stillschweigen
über alle Tatsachen zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden
Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen stellt keine Verletzung
dieser Pflicht dar.
Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und
Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer
Form zwischen Pro-Tran und möglichen Erfüllungsgehilfen
kann Pro-Tran einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen
und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten,
da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte
auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte und
Daten Zugriff nehmen.
Alle von Pro-Tran und deren Erfüllungsgehilfen bei der
Erstellung von Übersetzungen und bei der Bearbeitung und
Erstellung von Webseiten benutzten Programme, Systeme und Hilfsmittel,
sowie alle Eigenentwicklungen für die übersetzungstechnische
Aufbereitung, Verarbeitung oder Nachbearbeitung bleiben Eigentum
der Pro-Tran. Die Nutzung durch den Auftraggeber ist im Rahmen
des jeweiligen Projekts zulässig, eine Weitergabe an Dritte
hingegen nicht.

§ 6 Liefertermine
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Ist für
die Leistung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder
vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit,
die der Auftraggeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen
ist.
Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen
des Auftraggebers verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin
entsprechend.
Pro-Tran haftet nicht, soweit sie ihre vertraglichen Leistungen
infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für
sie unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht
erbringen kann.
Sollte Pro-Tran in Verzug geraten, muss der Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann
er vom Abschluss zurücktreten, wenn ihm die Dienstleistung
nicht bis zu diesem Zeitpunkt als versendet gemeldet werden
kann.
§ 7 Stornierung eines Auftrages /
Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Fertigstellung der Dienstleistung
nur aus wichtigem Grund kündigen.
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder
vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden ihm bereits fertig
gestellte Arbeiten zur Verfügung gestellt und berechnet.
Der stornierte Umfang der Arbeiten wird mit 20% vom Auftragswert
in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls
weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 8 Mängel / Mängelrügen
Der Auftraggeber prüft die ordnungsgemäße Ausführung
der Dienstleistung unverzüglich, innerhalb von 5 Tagen
nach Lieferung seitens Pro-Tran. Er wird die ordnungsgemäße
Leistung innerhalb der Prüfungszeit abnehmen.
Mängel an der Dienstleistung sind vom Auftraggeber innerhalb
dieser 5 Tage schriftlich unter konkreter Benennung des Mangels
geltend zu machen, widrigenfalls gilt die Dienstleistung als
mängelfrei abgenommen.
Ansprüche wegen Mängeln sind dabei auf Nachbesserungen
beschränkt.
Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel
nur unerheblich ist, sich also nicht erheblich auf die vereinbarte
Dienstleistung auswirkt. Ansprüche des Auftraggebers auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, Pro-Tran haftet
wegen Garantien oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Haftung
Die Haftung von Pro-Tran (unabhängig vom Haftungsgrund)
beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Der Höhe nach ist dieser dabei auf den Auftragswert
begrenzt.
Pro-Tran haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber
durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig
zur Verfügung gestellte Informationen oder Daten oder durch
fehlerhafte oder unleserliche Texte oder Daten verursacht werden.
Für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg haftet
Pro-Tran nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen
zu schützen. Die Haftung für Datenverlust ist auf
den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst
sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen
(wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Pro-Tran haftet nicht für Schäden, die durch Viren
entstehen.

§10 Datenschutz und Geheimhaltung
Pro-Tran speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung
benötigten Daten des Auftraggebers. Durch die Verbindung
eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit
der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere
sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen
vor unberechtigtem Zugriff schützen.
§ 11 Versand / Lieferung
Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung bestimmen, auf welchem
Medium und über welchen Versandweg die Webseiten, Daten
und Übersetzungen zu liefern sind.
Den Erhalt der Dienstleistung hat der Auftraggeber Pro-Tran
durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.
Eventuell anfallende Kosten für Express- und Kuriersendung
werden weiterverrechnet. Die Versandgefahr geht mit Übergabe
an die Post oder den Kurier oder Boten auf den Auftraggeber
über.
Wenn Pro-Tran keine ausdrückliche schriftliche Anweisung
des Auftraggebers vorliegt, versendet Pro-Tran Webseiten, Daten
und Übersetzungen auf dem elektronischen Versandweg (E-Mail
/ über FTP-Server). .
Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Webseiten, Daten und/oder
Übersetzungen nachweisbar (Absendeprotokoll) an den Kunden
abgeschickt wurden.
Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, über FTP Server
oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber
verpflichtet eine endgültige Überprüfung der
übertragenen Dateien und Texte vorzunehmen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Sollte Pro-Tran im Rahmen eines Auftrages wegen Verletzung eines
bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden
oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, Pro-Tran in vollem Umfang hiervon
freizustellen.
Die von Pro-Tran erbrachte Dienstleistung (Webseiten, Übersetzungen)
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher,
auch der künftig entstehenden Forderungen Eigentum der
Pro-Tran. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger
Zahlung das Recht zur Nutzung.
Sofern in der Person des Dienstleisters in Ausübung der
Dienstleistung Urheberrechte oder andere Schutzrechte entstehen,
verbleiben diese ausdrücklich bei Pro-Tran, soweit sie
nicht vertraglich auf den Auftraggeber übertragen wurden.

§ 13 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens mit Fertigstellung bzw.
Auslieferung der Dienstleistung fällig und spätestens
10 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
Wenn Pro-Tran keine ausdrückliche schriftliche Anweisung
des Auftraggebers vorliegt, versendet Pro-Tran die Rechnung
auf dem elektronischen Versandweg (E-Mail).
Bei Großaufträgen kann Pro-Tran Abschlagszahlungen
verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Nachweis
der bereits erbrachten Leistungen fällig werden.

§ 14 Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Auftragsbedingungen nichtig
oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht berührt.
Die fraglichen Bedingungen sind in diesem Fall durch andere
Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Absichten
den beanstandeten Bedingungen möglichst nahe kommen.
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen
zwischen dem Auftraggeber und Pro-Tran unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien
ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz
des jeweiligen Bevollmächtigten der Escadra s.r.o.

Stand: 01. Januar 2003
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